Die EnEV 2014 schreibt Werte für Gebäudehülle und Anlagentechnik fest, aufgrund derer der maximale Wert des Primärenergiebedarfs für ein Gebäude errechnet wird. Zur Berechnung wird ein vergleichbares Gebäude mit gleicher Grundfläche, Geometrie, Ausrichtung und Standardausstattung herangezogen.
Für mehr Transparenz müssen anhand der Energieeinsparverordnung künftig Unternehmererklärungen durch den Handwerker ausgestellt werden. Damit wird der Nachweis einer energieeffizienten Sanierung erleichtert, die durch zuständige Behörden überprüft werden könnte. Besonders beim Einbau der Energiesparfenster ist diese Unternehmererklärung wichtig, da damit die Wirksamkeit des korrekten Fenster Einbaus bescheinigt wird. Besonderen Wert gelegt wird auf Winddichtigkeit, Fugendurchlässigkeit und den Mindestluftwechsel.
Bei Neubauten ist durch die EnEV 2014 wenig zusätzlicher Aufwand für Bauherren zu erwarten. Die Fenster Wärmedämmung kann in Kombination mit der Wand- und Dachdämmung erfolgen und direkt so geplant werden, dass alle Bauteile ideal miteinander harmonieren. Anders als bei Neubauten müssen im Bestandsbau auch bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen die Bauteile den Anforderungen der EnEV 2014 genügen.
Da bei Altbauten häufig die energetischen Sanierungsziele bei Wand- und Dachdämmung an bauphysikalische und oft auch finanzielle Grenzen stoßen, lassen sich vor allem durch die Fenster die notwendigen Einsparungen erreichen.
Auch bei Sonderverglasungen und Fenstern in bestimmten Nichtwohngebäuden sind die Werte in der Energieeinsparverordnung niedriger angesetzt: bei Normtemperaturen, die 19 Grad Celsius nicht überschreiten, ist ein U-Wert von 1,9 für die Fenster ausreichend. Tauscht man nur die Gläser der Fenster aus, ist ein Ug-Wert von 1,1 nicht zu überschreiten.
Die EnEV 2014 stellt zwar Anforderungen an den Eigentümer, aber der Austausch der Fenster rentiert sich: geringerer Energiebedarf und niedrige Heizkosten liegen auch im Eigeninteresse. Undichte Fenster oder Fenster Schimmel können Hinweise auf eine notwendige Sanierung sein - im Zusammenhang mit dem Austausch schadhafter Fenster lohnt sich der Einbau besserer Bauteile, die viel weniger Wärme verlieren.
Die Energiesparverordnung wird auch bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes wirksam. Die Einhaltung der Werte muss in diesem Fall durch einen Energieausweis nachgewiesen werden.